Verordnung erhalten
Die behandelnde Praxis prüft die medizinische Notwendigkeit und stellt bei erfüllten Voraussetzungen Muster 4 aus.
Krankenfahrten-Ratgeber · Stand Oktober 2026
Für eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung und – abhängig vom Anlass – zusätzlich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Your Taxi Weinheim kann bestätigte Krankenfahrten nach Prüfung der vollständigen Unterlagen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Schritt für Schritt
Der sichere Ablauf beginnt vor der ersten Fahrt. Klären Sie Verordnung und Genehmigung, bevor Sie einen Termin verbindlich buchen.
Die behandelnde Praxis prüft die medizinische Notwendigkeit und stellt bei erfüllten Voraussetzungen Muster 4 aus.
Fragen Sie Praxis oder Krankenkasse, ob für Ihre konkrete ambulante Fahrt eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Teilen Sie uns Termin, Abholort, Behandlungsort und den Stand von Verordnung und Genehmigung rechtzeitig mit.
Wir prüfen Unterlagen und Verfügbarkeit. Erst unsere persönliche Rückmeldung bestätigt die Fahrt verbindlich.
Allgemeine Orientierung
Die folgenden Fälle fassen die offiziellen Hinweise von G-BA und KBV zusammen. Entscheidend bleibt immer Ihr konkreter Einzelfall.

Vor der ersten Fahrt
Für die Prüfung und eine mögliche Direktabrechnung müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig und passend zur konkreten Fahrt vorliegen. Senden Sie über WhatsApp möglichst keine Diagnosen oder unnötigen Gesundheitsdaten.
Wichtige Unterscheidung
Your Taxi Weinheim bietet Krankenfahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt an. Ein Krankentransport benötigt dagegen ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug und gegebenenfalls Fachpersonal.
Nächster Schritt
Die Leistungsseite beschreibt das konkrete Fahrangebot. Diese Ratgeberseite bleibt auf Voraussetzungen, Unterlagen und Kassenablauf konzentriert.
Kurz gefragt
Allgemeine Antworten zu Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung, Serienfahrten und Kassenabrechnung.
Ja, bestätigte Krankenfahrten können nach Prüfung der vollständigen Unterlagen mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom konkreten Anspruch, der Verordnung und einer gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung ab.
Nicht in jedem Fall. Bei bestimmten ambulanten Krankenfahrten ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Klären Sie dies vor der ersten Fahrt mit der Praxis oder Ihrer Krankenkasse.
In der Regel benötigen Sie die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung auf Muster 4 und – falls erforderlich – die Genehmigung der Krankenkasse. Bei einer Zuzahlungsbefreiung ist außerdem der gültige Nachweis vorzulegen.
Für verordnete Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung ist laut KBV bei Pflegegrad 4 oder 5 keine Vorabgenehmigung erforderlich. Die ärztliche Verordnung und die übrigen Voraussetzungen bleiben notwendig.
Über den Leistungsanspruch und die Kostenübernahme entscheidet die zuständige Krankenkasse auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der ärztlichen Verordnung und gegebenenfalls ihrer Genehmigung. Your Taxi Weinheim kann keine Kostenübernahme versprechen.
Stand Oktober 2026 beträgt sie grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Laut KBV steigen die Grenzen ab 1. Januar 2027 auf 7,50 Euro bis 15 Euro.
Ja, Serienfahrten können nach vorheriger Abstimmung organisiert werden. Dafür benötigen wir Terminserie, Abholort, Behandlungseinrichtung und die für den gesamten Zeitraum gültigen Unterlagen.
Nennen Sie Art, Maße und benötigte Unterstützung unbedingt vor der Buchung. Ein geeignetes Fahrzeug oder eine bestimmte Ausstattung ist nur nach ausdrücklicher Bestätigung verfügbar. Eine Krankenfahrt ersetzt keinen medizinisch betreuten Krankentransport.
Eine Krankenfahrt mit Taxi erfolgt ohne medizinisch-fachliche Betreuung. Ein Krankentransport wird mit einem besonders ausgestatteten Krankentransportfahrzeug durchgeführt und kommt infrage, wenn während der Fahrt Fachbetreuung oder besondere medizinische Ausstattung erforderlich ist.
Bei akuter Gefahr, starken Beschwerden oder wenn medizinische Betreuung während der Beförderung notwendig sein könnte, wählen Sie 112. Ein Taxi ist kein Rettungs- oder Krankentransportfahrzeug.
Offizielle Grundlagen
Fachlich geprüft am 2. Oktober 2026. Die Seite bietet allgemeine Orientierung. Sie ersetzt weder die individuelle Prüfung durch Arztpraxis und Krankenkasse noch eine medizinische oder rechtliche Beratung.
Bitte vor jeder ersten Fahrt prüfen: Verordnung, mögliche Genehmigung und Zuzahlungsstatus können sich je nach Behandlung und persönlicher Situation unterscheiden.
Unterlagen zuerst klären
Halten Sie Verordnung, gegebenenfalls Genehmigung, Abholort und Behandlungstermin bereit. Wir prüfen die Unterlagen und die verfügbare Fahrt persönlich.